Kinderhilfsfonds
Knapp 80.000 Kinder und Jugendliche leben in Schleswig-Holstein unterhalb der Armutsgrenze. In den betroffenen Familien steht das Geld für Sport- und Freizeitaktivitäten von Kindern häufig nicht zur Verfügung. Die Folge ist, dass vielen Kindern und Jugendlichen auch der Zutritt zum Sportverein verwehrt bleibt, weil der Vereinsbeitrag nicht geleistet werden kann. Diese Kinder müssen in ihrer Entwicklung nicht nur auf Bewegung und Sport verzichten, sondern auch auf viele persönliche und soziale Erfahrungen, die mit dem gemeinschaftlichen Sport im Verein verbunden sind.
Die Sportjugend Schleswig-Holstein möchte hier Abhilfe schaffen und hat mit Unterstützung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und weiterer Förderer einen Kinderhilfsfonds für die Teilnahme sozial benachteiligter Kinder am Sport gegründet. Ziel ist es, insbesondere bei landesweiten Veranstaltungen auf das zunehmende Problem aufmerksam zu machen und Gelder für die anteilige Übernahme von Vereins- und Teilnehmerbeiträgen sowie für weitere Kosten der Teilnahme von Kindern zu sammeln. Diese Mittel sollen die bereits zahlreich vorhandenen lokalen Initiativen der Vereine ergänzen und dafür sorgen, dass mehr Kinder an Sportangeboten teilnehmen können.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaktes der Bundesregierung stehen seit der Anpassung in 2019 staatliche Zuschüsse von bis zu 15,- EUR im Monat für den Sportvereinsbeitrag von sozial benachteiligten Kindern zur Verfügung. Diese Summe ist für die Mitgliedschaft in einem Großteil der Sportvereine in Schleswig-Holstein ausreichend. Die bisherigen Erfahrungen des Bildungspaketes zeigen aber auch, dass es weiterhin zur Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen kommt, weil die Zuschüsse nicht für die weiteren Kosten reichen, die mit der Teilnahme im Sport verbunden sind. Dies sind insbesondere die Kosten für die Sportausrüstung, die Fahrtkosten zu Training und Wettkämpfen, die Teilnahmegebühren für Trainingslager, Turniere oder Ferienfreizeiten sowie die Fortbildungskosten für Jugendliche, die sich über den eigenen Sport hinaus als Trainingshelfer oder Jugendleiter/-assistent sozial für andere engagieren möchten.
Die Fördermittel werden nach einem einfachen und unbürokratischen Verfahren vergeben:
- Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportverbandes.
- Gefördert werden können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. In begründeten Ausnahmefällen können auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr gefördert werden.
- Die Bedürftigkeit muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
- Neben der Förderung der sjsh müssen die Eltern/der junge Mensch und der Verein/Verband einen angemessenen Eigenanteil tragen.
Die Auszahlung von Mitteln erfolgt nur an den Antrag stellenden Verein/Verband. Die Förderhöhe je Antrag ist nicht festgelegt und orientiert sich an Gesamtantragslage und den verfügbaren Mitteln. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Formlose Anträge, die diese Förderbedingungen berücksichtigen, können jederzeit an die sjsh gestellt werden! Ebenso können Anträge mittels des auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Antragsformulars eingereicht werden.
Kontakt
Malaika Paulsen, Sachbearbeiterin
Tel.: 0431 6486-218
Anna Heuer, Jugendbildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-219