Kinderhilfsfonds

Knapp 80.000 Kinder und Jugendliche leben in Schleswig-Holstein unterhalb der Armutsgrenze. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung stehen staatliche Zuschüsse von bis zu 15,- EUR im Monat für den Sportvereinsbeitrag von sozial benachteiligten Kindern zur Verfügung. Diese Summe ist für die Mitgliedschaft in einem Großteil der Sportvereine in Schleswig-Holstein ausreichend. Die bisherigen Erfahrungen des Bildungspaketes zeigen aber auch, dass es weiterhin zur Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen kommt, weil die Zuschüsse nicht für die weiteren Kosten reichen, die mit der Teilnahme im Sport verbunden sind. Dies sind insbesondere die Kosten für die Sportausrüstung, die Fahrtkosten zu Training und Wettkämpfen, die Teilnahmegebühren für Trainingslager, Turniere oder Ferienfreizeiten sowie die Fortbildungskosten für Jugendliche, die sich über den eigenen Sport hinaus als Trainingshelfer oder Jugendleiter/-assistent sozial für andere engagieren möchten.

Die Sportjugend Schleswig-Holstein möchte hier Abhilfe schaffen und hat mit Unterstützung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und weiterer Förderer einen Kinderhilfsfonds für die Teilnahme sozial benachteiligter Kinder am Sport gegründet.

Anträge können mittels des auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Antragsformulars per E-Mail eingereicht werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Wichtige Fragen zur Beantwortung:

Wer darf den Antrag stellen?

Anträge können über die Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände des Landessportverbandes Schleswig-Holstein gestellt werden. Hierfür gibt es zwei unterschiedliche Antragsformulare auf der Homepage der Sportjugend Schleswig-Holstein, je nach Art der beantragten Unterstützung (Sportausstattung / Teilnahmegebühren). Für jedes förderbedürftige Kind ist ein separater Antrag zu stellen. Eine schriftliche Bewilligung wird nach erfolgreicher Prüfung des Antrags per E-Mail versendet.

Wer kann unterstützt werden?

In der Regel können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gefördert werden, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. In begründeten Ausnahmefällen können auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung aus dem Kinderhilfsfonds?

Die Förderhöhe je Antrag ist nicht festgelegt und orientiert sich an der Gesamtantragslage und den verfügbaren Mitteln.

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Die Bedürftigkeit muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet ist beispielsweise eine Kopie des Bildungs- und Teilhabegutscheins oder des Wohngeldbescheides.

Gibt es bestimmte Formvorgaben und Fristen, die bei der Beantragung beachtet werden müssen?

Anträge können per E-Mail mittels des zur Verfügung gestellten Antragsformulars jederzeit bei der Sportjugend Schleswig-Holstein eingereicht werden.

Neben der Förderung aus dem Kinderhilfsfonds müssen die Eltern des förderbedürftigen Kindes und der Verein/Verband einen angemessenen Eigenanteil tragen.

Wohin muss der Antrag geschickt werden?

Per E-Mail an die Sportjugend-Geschäftsstelle: info(at)sportjugend-sh.de.

An wen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nur an den Antrag stellenden Verein/Verband.

Hierfür ist das Formular „Verwendungsnachweis“ auszufüllen und per Mail an die Sportjugend Schleswig-Holstein zu übermitteln. Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung an das im Antrag angegebene Vereins-/ Verbandskonto.

 

Kontakt

Marie Scheer
Referentin
Tel.: 0431 6486-208

Malaika Paulsen
Sachbearbeiterin
Tel.: 0431 6486-218