Fotoausschnitt Füße auf farbigen Step-Stones (Bodenmarkierung)

Ehrung junger Ehrenamtlicher

Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Jugendsport ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Besonders der Nachwuchs an jungen Ehrenamtlichen verdient hierbei Aufmerksamkeit.

Aus diesem Grund führt die Sportjugend Schleswig-Holstein alle zwei Jahre im Kieler Landeshaus eine Ehrung durch. Die Tätigkeit kann sowohl in der allgemeinen Jugendarbeit, z.B. als Jugendwart*in, Jugendsprecher*in, Jugendgruppenleiter*in als auch im sportlichen Bereich, z.B. als Trainer*in, Übungsleiter*in oder Betreuer*in liegen.

Richtlinien für die Ausschreibung der „Ehrung junger Ehrenamtlicher“

Die Ausschreibung der „Ehrung junger Ehrenamtlicher“ erfolgt durch die Sportjugend Schleswig-Holstein über die Jugendvertretungen der Kreissport- und Landesfachverbände.

Die für die Ehrung vorgeschlagenen Einzelpersonen müssen folgende Kriterien erfüllen.

  1. Ausübung einer engagierten ehrenamtlichen Tätigkeit, wobei die Dauer der Tätigkeit kein Kriterium ist.
  2. Das Höchstalter von 26 Jahren darf nicht überschritten sein.

Die für die Ehrung des Jugendteams vorgeschlagenen Personen sollten folgende Kriterien erfüllen.

  1. Bestehend aus überwiegend jungen Engagierten (U27)
  2. Herausragender Einsatz für die Belange von Kindern und Jugendlichen

Hierfür werden die Vorschläge durch die Jugendvertretungen an die Sportjugend Schleswig-Holstein gesendet. Der Vorstand entscheidet per Mehrheitsvotum, welches Jugendteam ausgezeichnet wird.

Meldeschluss bei der Sportjugend Schleswig-Holstein ist jeweils zwei Monate vorher. Die Einladung der zu ehrenden Personen erfolgt über die Sportjugend Schleswig-Holstein.

Die Jugendvertretungen der Kreissportverbände leiten die Ausschreibung in eigener Zuständigkeit an ihre Vereine und Kreisfachverbände weiter. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Jugendliche aus dem Mitarbeiterkreis der Kreissportjugend genannt werden. Überschreitet die Zahl der Vorschläge, die im folgenden Schlüssel errechnete Anzahl, trifft die Kreissportjugend eine Auswahl.

Reicht eine der Jugendvertretungen der Kreissportverbände keine Meldung ein, so ist die Sportjugend Schleswig-Holstein ihrerseits berechtigt, Personen aus dem jeweiligen Kreis für die Ehrung vorzuschlagen. Der 1. Vorsitzende und das zuständige Vorstandsmitglied entscheiden, welche Personen ausgezeichnet werden.

Meldeschlüssel:

SJ Dithmarschen 5
SJ Flensburg 3
SJ Kiel6
SJ Herzogtum Lauenburg6
SJ Lübeck  5
SJ Neumünster3
SJ Nordfriesland    6
SJ Ostholstein   6
SJ Pinneberg   7
SJ Plön 5
SJ Rendsburg-Eckernförde 8
SJ Schleswig-Flensburg6
SJ Segeberg  7
SJ Steinburg 5
SJ Stormarn  6

Die Jugendvertretungen der Landesfachverbände können aus ihrem Mitarbeiterkreis eine Person für die Ehrung benennen. Mitarbeiter*innen der Kreisfachverbände werden bereits durch die KSV berücksichtigt.

Die Sportjugend Schleswig-Holstein behält sich vor, bei einer zu großen Zahl von Meldungen aus dem Bereich der Fachverbände eine transparente Auswahl zu treffen.

Kontakt

Josephine Aukstien
Jugendbildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-237

Christine Weidle
Sachbearbeiterin
Tel.: 0431 6486-199