Kinderhilfsfonds der sjsh
Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten des organisierten Sports ist zeitweise mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Bisherige Erfahrungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zeigen, dass diese monatliche Unterstützung die tatsächlich entstehenden Kosten häufig nicht deckt. Insbesondere die Beiträge für Sportausrüstung, Teilnahmegebühren für Trainingslager oder Ferienfreizeiten sowie Fortbildungskosten für engaierte Kinder und Jugendliche bringen zusätzliche Belastungen mit sich.
Die Auszahlung von Mitteln erfolgt nur an den Antrag stellenden Verein/Verband. Die Förderhöhe je Antrag ist nicht festgelegt und orientiert sich an der Gesamtantragslage und den verfügbaren Mitteln. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Formlose Anträge, die diese Förderbedingungen berücksichtigen, können jederzeit an die sjsh gestellt werden! Ebenso können Anträge mittels des auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Antragsformulars eingereicht werden: Antragsformular Kinderhilfsfonds
Wichtige Fragen zur Beantragung:
Wer darf einen Antrag stellen?
Anträge können über die Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände des Landessportverbandes gestellt werden.
Wer kann unterstützt werden?
In der Regel können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gefördert werden, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. In begründeten Ausnahmefällen können auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr gefördert werden.
Welche Nachweise müssen erbracht werden?
Die Bedürftigkeit muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet ist beispielsweise eine Kopie des Bildungs- und Teilhabegutscheines.
Gibt es bestimmte Formvorgaben und Fristen, die bei der Beantragung beachtet werden müssen?
Anträge können per E-Mail oder postalisch jederzeit bei der Sportjugend Schleswig-Holstein eingereicht werden.
Neben der Förderung aus dem Kinderhilfsfonds müssen die Eltern und der Verein/Verband einen angemessenen Eigenanteil tragen.
Wohin muss der Antrag geschickt werden?
Per Mail oder postalisch an die Sportjugend-Geschäftsstelle.
An wen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nur an den antragstellenden Verein/Verband.
Kontakt
Anna Heuer, Jugendbildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-219